ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der X-Folia GmbH. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsschluss

Der Inhalt sämtlicher Broschüren und Preislisten der Marken der X-Folia GmbH ist unverbindlich. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Vertragsbedingungen an Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen zu Maßen, Gewichte, Farbe, Beschaffenheit und Zusammensetzung etc. gelten nur näherungsweise und sind insoweit nicht verbindlich. Derartige Eigenschaften sind, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesichert. Abweichungen und Änderungen gegenüber derartigen Beschreibungen, insbesondere aufgrund technischer Notwendigkeit, sind zulässig, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Die X-Folia GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist oder wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen mit der X-Folia GmbH nicht erfüllt.(4) Die Rechte des Auftraggebers ggü. X-Folia GmbH geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar.

§3 Angebot, Auftrag, Auftragserteilung

Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von einer Woche nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers müssen in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder der Auftrag in Textform maßgebend. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zwei Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, erhält der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es ungenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§4 Lieferungen, Preise und Zahlungen

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung in EUR zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne Skonti zu 100% zu zahlen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Neukunden haben nach dem Zustandekommen des Vertrages bis zum dritten Auftrag den Gesamtbetrag als Vorkasse zu leisten. Ab dem dritten Auftrag steht es den Marken der X-folia GmbH frei abweichende Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren.
Künstlerische Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich gegen 50% Anzahlung und 50% Bezahlung bei Abnahme. Druckleistungen des Auftragnehmer erfolgen ausschließlich gegen 100% Vorkasse. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in Textform zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf den Rechnungen des Auftragnehmers wiedergegebenen Zahlungsbedingungen.
Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich die X-Folia GmbH das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen, laufende Leistungen abzubrechen und Schadensersatz zu fordern.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die X-Folia GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% zu verrechnen.
Tritt beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit begründen, so ist die X-Folia GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die Leistung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abzubrechen oder mangels Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Die X-Folia GmbH ist sodann berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind und diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Auftragnehmer ist die X-Folia GmbH. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt über folgende einzelnen Marken.

X-Folia GmbH
Ahmad Sinno
Heckerdamm 240
13627 Berlin

 

§5 Haftung, Freigabe und Gewährleistung

Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Daten, Abbildungen und sonstigen Vorlagen wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Texte und der Qualität der Bilder bei Veröffentlichung übernommen.
Eine Beratung durch Mitarbeiter oder durch technische Informationsblätter erfolgt nach bestem Wissen. Da die X-Folia GmbH auf den Bedruckstoff sowie fachgerechte und spezifische Verarbeitung von sonstigen Materialien keinen Einfluss hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere Empfehlungen durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen. Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Insbesondere Schadensersatz, auch aus eventuellen Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die X-Folia GmbH steht mit ihren Leistungen und Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachmannes für Wirtschaftswerbung ein und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Zweifel lässt der Auftraggeber die gelieferten Arbeiten oder Entwürfe auf rechtlichen Bestand prüfen, d.h. das Risiko einer rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahme gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht und die speziellen Werberechtsgesetze verstößt.
Die X-Folia GmbH ist berechtigt, die vereinbarte Leistung in zumutbarer Weise für den Kunden zu ändern, so weit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Kunden verändert wird. Alle angegebenen Produktbeschreibungen, Korrekturabzüge werden vom Kunden kontrolliert. Mit Freigabe zur Ausführung ohne Änderungswünsche des Auftragsgebers gelten die von der X-Folia GmbH angegebenen Produktbeschreibungen und vorgelegten Korrekturabzüge als bedingungslos akzeptiert.

Im Falle von Mängeln des Leistungsgegenstandes, zu denen auch Fehler zugesicherter Eigenschaften gehören, ist die X-Folia GmbH wahlweise berechtigt, die Mängel nachzubessern oder die Leistung neu zu erstellen. Die Abtretung von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen. Erst wenn die Nachbesserung desselben Mangels innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Mängel, die bei Abnahme der Leistungen vorhanden sind oder die bei der Abnahme nicht erkannt werden, sind innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung des Auftraggebers zu beseitigen.

Bei der Repositionierung oder Entfernung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lackabplatzer o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemässe Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.

Auftretende Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstrassenschäden oder Parkrempler.

Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien.

Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.

Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden.

Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten.

Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

 

§6 Fristen und Termine

Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Termine die nicht eingehalten werden können, sind binnen von 24h. vor Termin abzusagen oder zu verschieben, andernfalls ist eine Strafe von 20% fällig.

§7 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welcher Rechtsgrundlage, insbesondere wegen eines verschuldeten Mangels, wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Texten, Daten, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen übernimmt die X-Folia GmbH keine Haftung, es sei denn, die Vernichtung wurde durch die X-Folia GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der X-Folia GmbH.

§8 Verwehrungen

Texte, Daten, Abbildungen, Vorlagen und anderer der Wiederverwendung dienender Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und mit Einverständnis des Auftragebers bis zu einem Jahr oder nach Vereinbarung aufbewahrt und, oder archiviert. Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände werden pfleglich behandelt. Die X-Folia GmbH haftet für Beschädigungen und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§9 Nutzungsrecht, Urheberrecht

Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.

Jeder künstlerische erteilte Auftrag an die X-Folia GmbH ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Designers. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Designers. Der Auftraggeber ist für Recherchen selbst verantwortlich.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die Urheber vertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese berechtigt die X-Folia GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
Die X-Folia GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrecht gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

§10 Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Zahlungen werden immer zuerst auf verbrauchbare Ware verrechnet. Sie darf weder verpfändet, noch übereignet, noch aus der Hand gegeben werden. Von jeder etwaigen Pfändung der Ware muss der Auftraggeber der X-Folia GmbH umgehend Nachricht zukommen lassen. Bei Zahlungsverzug kann jederzeit die Herausgabe der Ware verlangt werden, wozu der Auftraggeber der X-Folia GmbH das Betreten seiner Räume und Flächen gestattet. Die Herausgabe geschieht zur Sicherung. Wird die Ware zurückgenommen, so sind wir berechtigt, für den Gebrauch und die Wertminderung einen angemessenen Betrag zu berechnen. Für den Fall des Weiterverkaufes wird die Kaufpreisforderung an den Drittkäufer hiermit an uns abgetreten, der Verkaufserlös tritt an die Stelle der Ware. Mit der Zahlung der Rechnung erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Darüber hinaus sind eine neuerliche Vereinbarung sowie eine ev. zusätzliche Honorierung erforderlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§11 Warenrücknahmen, Reklamationen

Reklamationen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme an der Ware oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Besonders angefertigte Waren können nicht zurückgenommen werden. Kreative grafische Leistungen können in keinem Fall reklamiert werden.